Fertig-Pumptrack GmbH AGB

Geschäftsführer: Robin & Melanie Specht
Fertig-Pumptrack GmbH – AG Hof – HRB 6756

USt-IdNr.: DE 362 206 286

Baukondukteur-Baumann-Allee 12
95111 Rehau
Deutschland
Tel.: +49 (0) 9283 89 89 530
E-Mail: info@fertig-pumptrack.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Fertig-Pumptrack GmbH und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber“) im Rahmen des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Diese AGB gelten ergänzend zu den individuellen für den jeweiligen Auftraggeber erstellten Angebotsunterlagen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fertig-Pumptrack GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Bei Zusatz- oder Folgeaufträgen genügt ein Verweis auf die Verfügbarkeit der AGB in aktueller Fassung, sofern diese dem Auftraggeber bereits bekannt oder zugänglich gemacht wurden.

2. Leistungsbeschreibung
Fertig-Pumptrack GmbH plant und konzeptioniert individuelle und mobile Premium Pumptrack-Anlagen für Jung und Alt, Amateur und Profi.
Die Projekte verfolgen das Ziel, öffentliche, alters- und sportartenübergreifende Begegnungsstätten zu schaffen. Darüber hinaus setzt Fertig-Pumptrack GmbH diese Planungen & Konzeptionen auch praktisch um und unterstützt bei Eröffnung der Anlagen vor Ort.
Die im Projekt enthaltenen Basisleistungen richten sich nach dem individuell erstellten Angebot.
3. Leistungszeitraum
Die Lieferung unserer Fertig-Pumptrack ist gratis. Die Lieferzeit nach der Produktion beträgt maximal 2 Wochen. Vorrätige Elemente / Modelle können innerhalb weniger Tage geliefert werden. Für die Anlieferung ist eine Zufahrt mit 5-Achser LKW (40 to) erforderlich.

4. Zahlungsbedingungen
50 % Vorauszahlung. 50 % nach Lieferung, Montage und / oder Abnahme. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im 
Eigentum des Verkäufers. Zahlungsziel ist jeweils 14 Tage nach Leistungsdatum (Auftragseingang / Lieferdatum). Zusatzleistungen werden separat nach Aufwand oder Pauschale berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte
Sämtliche von Fertig-Pumptrack GmbH erstellten Unterlagen, Konzepte und Planungsdokumente bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Fertig-Pumptrack GmbH. Es wird ein Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Planunterlagen vereinbart.
Die geistige Wertschöpfung, also kreative Ideen, Designs und Konzepte, verbleibt uneingeschränkt bei Fertig-Pumptrack GmbH. Jegliche Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.

6. Feedback- und Korrekturschleifen
Im Angebot enthalten sind maximal zwei Feedbackschleifen für inhaltliche Anpassungen der bestehenden Planung. Diese beinhalten keine Neuplanung oder grundlegende konzeptionelle Änderungen. Weitere Änderungen werde nach Aufwand zusätzlich vergütet.

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung resultieren, verlängern entsprechende Fristen und begründen keinen Verzug seitens Fertig-Pumptrack GmbH.

8. Versand & Kommunikation
Die Auftragsbestätigung ist an die E-Mail-Adresse info@fertig-pumptrack.de zu senden. Weitere Kommunikation kann ebenfalls über diese Adresse erfolgen, solange nicht anders vereinbart.Die Montage unserer FErtig-Pumptracks ist inklusive und wir bauen Ihr Modell an Ihrem Wunschort durch fachkundige Mitarbeiter auf. Hier können auch Personen geschult werden, die später für die Betreuung, den Umbau und Umgestaltung des FErtig-Pumptracks  zuständig sein können. Im Zuge der Montage ist ebenso eine TÜV-Prüfung inkludiert. Am Aufstellort ist eine Geländeebenheit von +/- 5 cm erforderlich und ein Gefälle von max. 1,5 % zulässig. Der Untergrund (Asphalt, Wiese, Beton, Schotter, Mineralgemisch, Holz) muss eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen.

9. Referenznutzung
Fertig-Pumptrack GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber (z. B. Kommune oder Stadt) als Referenzkunden zu benennen. Dies kann in Referenzlisten, auf der Webseite sowie in Presseveröffentlichungen oder Social-Media-Beiträgen erfolgen, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

10. Kündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, so ist die Leistung vollständig zu vergüten.
Eine Rückzahlung bereits erbrachter oder vorbereiteter Leistungen erfolgt nicht.

11. Haftungsausschluss
Fertig-Pumptrack GmbH haftet nicht für Schäden oder Mängel, die sich aus unsachgemäßer Umsetzung / Beauftragung der gelieferten Planungsunterlagen ergeben. Die Nutzung der Planungsleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
Die Umsetzung sowie alle weiteren rechtlich oder technisch relevanten Schritte müssen durch Fachfirmen mit spezifischem Wissen und entsprechender Qualifikation ausgeführt werden. Eine diesbezügliche Haftung von Fertig-Pumptrack GmbH ist ausgeschlossen.

12. Gewährleistung
10 Jahre Gewährleistung auf unsere vandalismussicheren Schraubverbindungen. 2 Jahre Garantie. Lebenslanger Service-Ansprechpartner für unsere Kunden.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fertig-Pumptrack GmbH, das Amtsgericht Hof.
(Stand der AGB: Februar – 2026)